Eine Lerntherapie oder Lernförderung verursacht Kosten und diese Kosten sind aufgrund des Anspruchs, des eingesetzten Materials und der oftmals nötigen Einzelbetreuung deutlich höher als bei regulärer Nachhilfe. Das ist Fakt und da braucht man auch nicht drum herum zu reden. Da stellt sich vielen direkt die Frage: Was unterscheidet Lerntherapie von der Nachhilfe? Zu dieser Frage empfehlen wir Ihnen direkt folgende Unterseite “Lerntherapie” zu lesen. Dort erläutern wir den Unterschied zwischen Lerntherapie und Nachhilfe.
Fassen wir kurz zusammen:
- Lerntherapie setzt da an, wo Probleme entstanden sind
- Diese “Knoten” werden mittels Diagnostiken gefunden
- Lerntherapie nutzt eigene Materialien und Methoden
- Lerntherapie orientiert sich nicht am aktuellen(!) Schulstoff
- Lerntherapie findet in Einzelsitzungen oder Kleingruppen statt
All diese Faktoren sorgen dafür, dass die Lerntherapie individuell auf Ihr Kind zugeschnitten ist, denn genau so wie jedes Kind alles lernen kann, ist auch jedes Kind in seinem Lernverhalten einzigartig. Ein Standardschema nach Schema F gibt es also nicht.
Doch was kostet Lerntherapie denn nun? Und wer bezahlt?
Die Lerntherapie kostet bei uns aktuell 230€ monatlich. Ohne Vertragslaufzeit, ohne versteckte Kosten. Enthalten sind 1 Termin pro Woche für je 55minuten in unserer Praxis, 1 Elterngespräch pro Quartal, alle Berichte (z.B. für Jugendamt oder Schule), alles an Material für die Therapie sowie jedwedes Material zur Übung zuhause. Und das Beste: Haben wir unser Ziel erreicht oder willst du nicht mehr – kündigst du einfach. 6 Wochen zum Monatsende. Keinerlei dauerhafte Bindung. Gerne erläutern wir dir alles genauer in einem kostenfreien Erstgespräch – trau dich, es lohnt sich und wir beißen nicht!
Können die Kosten übernommen werden?
Eine Kostenübernahme durch das Jugendamt Kreis Offenbach bei Anwendung von §35a SGB VIII ist grundsätzlich mit uns möglich. Grundsätzlich, weil wir aufgrund von wirtschaftlichen Erwägungen die Entscheidung treffen mussten, die Plätze mit einer Kostenübernahme durch das Jugendamt zu begrenzen. Bitte sprich mit uns vor Vertragsabschluss über die Situation in Bezug auf eine Kostenübernahme durch das Jugendamt
Wir sind eine vom Jugendamt Kreis Offenbach anerkannte lerntherapeutische Einrichtung. Das §35a SGB VIII Anwendung findet, ist aber keinesfalls garantiert. Generell muss dazu ein Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt werden, daraufhin folgen Gutachten, Untersuchungen und Gespräche und am Ende steht die Zusage über eine bestimmte Anzahl an Sitzungen.
Damit eine Kostenübernahme nach §35a SGB VIII vom Jugendamt genehmigt wird, muss die “seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen”. Der Begriff seelische Gesundheit oder “von einer seelischen Behinderung” bedroht, klingt gerade in den Ohren von Eltern sehr heftig. Tatsächlich hat uns der Gesetzgeber damit einen Gefallen getan. Denn was genau die seelische Gesundheit beeinträchtigt oder eine seelische Behinderung ist, lässt der Gesetzgeber offen und vertraut damit den Ärzten und Psychotherapeuten. Versagensängste, Schulangst, negative Selbstzuschreibungen und vieles mehr sind Dinge, die unseren Kindern nicht gut tun und ihre seelische Gesundheit bedrohen. All diese Themen können daher Anlass sein, die Kosten nach §35a SGB VIII zu übernehmen. Am Ende steht aber immer die Entscheidung des Jugendamtes auf Basis der ärztlichen Befunde. Wir als lerntherapeutische Einrichtung können keinen Einfluss auf die Genehmigung und Ablehnung eines Antrags auf §35a SGB VIII nehmen.
Die zweite – deutlich häufigere – Möglichkeit der Kostenübernahme ist das private Tragen der Kosten. Leider gibt es – zumindest bei uns – keine anderen Möglichkeiten die Kosten für eine Lerntherapie zu übernehmen.
Du möchtest persönlich mit uns sprechen? Ist uns auch lieber!
Über dieses Kontaktformular kannst du gerne Kontakt zu uns aufnehmen und ein kostenloses Erstgespräch mit uns vereinbaren. Mehr Informationen zum kostenlosen Erstgespräch findest du hier (Kostenloses Erstgespräch – Was erwartet mich?).