Legasthenie Therapie / Lernförderung im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung – Kurz zusammengefasst

Kinder mit Schwierigkeiten beim Lesen, dem Schriftspracherwerb oder der Rechtschreibung benötigen kompetente Hilfe. Legasthenie oder Lese -Rechtschreib-Schwäche ist eine besondere Form für die Schwierigkeiten im Bereich des Lesens und des Schreibens. Eine Therapie oder Lernförderung geht an die Ursache des Problems, baut Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung auf und löst so potentielle Blockaden beim Kind. Dadurch wird das komplette Lernverhalten nachhaltig verändert und gestärkt.

Eine Therapie oder Lernförderung ist auf ein Jahr geplant, kann in Absprache verlängert werden und ist von beiden Seiten aus mit je sechs Wochen Kündigungsfrist zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündbar.

Falls Sie gerne weitere Informationen haben möchten, haben wir nachfolgend noch weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Was ist eine Legasthenie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Die Legasthenie oder auch Lese-Rechtschreib-Schwäche (kurz LRS) bezeichnet eine anhaltende Störung des Schriftspracherwerbs. Sie ist nach ICD-10 als umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten klassifiziert. Es gibt viele weitere Schwächen und Störungsbilder im Bereich der Lese- und Schreibkompetenzen. Die Legasthenie oder LRS bilden dabei eine wichtige Sonderform und ist die allgemein bekannteste Störung.

Betroffene leiden an einer bedeutsamen Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeit sowie der Rechtschreibfertigkeit. Beide Fähigkeiten hängen eng miteinander zusammen. Wichtig zu verstehen ist, dass Betroffene meistens trotz der LRS das Lesen während der ersten Klasse lernen. Es kostet Betroffene viel mehr Anstrengung, wodurch besonders das sinnentnehmende Lesen und die Motivation zum Lesen beeinträchtigt werden. Sie kennen das vielleicht von sich selbst, dass Sie die Dinge die Sie als anstrengend empfinden, nicht gerne machen.

Die Diagnose

Die Diagnose von LRS/Legasthenie muss von einer anderen unabhängigen Stelle gestellt werden und damit Sie keinen Ärger mit Jugendamt und Co. haben empfehlen wir Ihnen diese bei einem Kinder- und Jugendpsychiater durchführen zu lassen, denn diese Diagnosen, sind überall anerkannt – so entsteht kein extra Zeitaufwand und Ärger für Sie.

Die Diagnose ist wichtig um genauer zu Wissen was genau vorliegt und um andere biologische Aspekte ausschließen zu können. Denn eine LRS/Legasthenie kann nur vorliegen, wenn die Probleme beim Lesen und Schreiben nicht durch andere physische Probleme wie schlechtes Hören, Sehen oder eine verminderte Intelligenz erklärt werden können.

Des Weiteren öffnet die Diagnose die Möglichkeit in der Schule einen Nachteilsausgleich oder sogar Notenschutz zu erhalten um Druck aus der Situation rauszunehmen. Zu guter Letzt ist eine Diagnose Voraussetzung, dass das Jugendamt eine Kostenübernahme nach §35a SGB VIII überhaupt in Erwägung zieht – so zumindest unsere Erfahrung.

Ist noch keine Diagnose gestellt, kann eine Lerntherapie trotzdem bereits helfen und nützlich sein! Wir begleiten Sie auch gerne auf dem Weg zur Diagnose und können eine Einschätzung geben, ob eine Diagnostik Sinn macht oder nicht.

Wichtig für Sie zu wissen ist: Eine Lerntherapie kann auch ohne Diagnose begonnen werden und vielfach ist es sinnvoll, so früh wie möglich zu starten.

Je früher erkannt wird, dass Bedarf für eine individuelle Unterstützung vorhanden ist, desto eher lassen sich Begleitstörungen wie Schulangst, Depressionen und eine Verschlimmerung des Gesamtsituation vermeiden.

Die Therapie

Eines vorweg: Um Ihr Kind im Bereich des Lesens und der Rechtschreibung zu fördern und zu unterstützen, benötigt es keine LRS-Diagnose. Ihr Kind kann unabhängig von einer Legasthenie Unterstützung im Bereich der Lese- und Rechtschreibförderung benötigen und bei uns bekommen.

Ist die Diagnose gestellt, können wir konkret darüber sprechen wie man Ihrem Kind unter den gegebenen Umständen bestmöglich hilft. In der prozessorientierten Lerntherapie und Lernförderung schauen wir zuerst auf das Lernverhalten Ihres Kindes. Welches Lernverhalten hat Ihr Kind erworben. Gibt es Ängste? Verkrampft Ihr Kind beim Lernen? Wie eigenständig kann Ihr Kind arbeiten und was traut es sich zu? Bevor Ihr Kind wirklich lernen kann, müssen mögliche Blockaden gelöst werden. Das passiert während des Lernens, das Ziel ist aber vorrangig das Lösen von Blockaden. Wenn das Kind die nötige Sicherheit erworben hat, sich angstfrei Problemen stellen zu können, ist das Ziel die Vermittlung der entsprechenden Kompetenzen. Dabei durchläuft Ihr Kind folgende Schritte:

  • Mechanisches Lesen und Verschleifen von Phonemen und Silben
  • Lautgetreues Schreiben von lautgetreuen Wörtern
  • Sinnentnehmendes Lesen
  • Einführung von Rechtschreibregeln
  • Automatisierung der Rechtschreibregeln

Die einzelnen Schritte laufen zum Teil nacheinander und zum anderen parallel ab. Immer mit dem Ziel das Kompetenzniveau Ihres Kindes zu steigern und das erworbene Wissen durch Automatisierung zu festigen. Dabei sind Eigenverantwortung und Selbstkontrolle für uns die sehr wichtigen, nicht fachspezifischen Kompetenzen. Ihr Kind soll in der Lage sein, eigenständig zu üben und die Lösungen selbst zu kontrollieren. Dadurch erlangt es weitere Selbstsicherheit und besonders in der Rechtschreibung sind die Kontrollmechanismen Teil der Kompetenz.
Bei all dem arbeiten wir auch gemeinsam aktiv am Selbstbild Ihres Kindes. Einer unserer Grundgedanken ist: Jeder kann alles lernen, man braucht nur unterschiedlich viel Zeit dafür. Und genau das soll Ihr Kind bei uns verstehen und erfahren.

Die Basiskompetenzen

Raumorientierung – Oben, unten, rechts und links

Bei manchen Kindern stellen wir fest, dass die Ursache der Störung noch weiter zurückliegt. Es gibt sogenannten “Basiskompetenzen“, die die Wurzel vieler weiterer Kompetenzen darstellen. So kann Ihr Kind das Lesen nur richtig lernen, wenn es die Fähigkeit hat sich im Raum zu orientieren. Das klingt erst einmal banal – rechts und links unterscheiden können doch alle oder? Leider zeigt unsere Erfahrung, dass das häufig nicht der Fall ist. Versuchen Sie sich Mal vorzustellen, sie müssten ein d von einem b unterscheiden. Woran machen Sie die Unterscheidung fest? Daran, in welche Richtung der “Bauch” des Buchstabens zeigt. Wenn Sie nun aber die Richtungen nicht beherrschen, fehlt Ihnen das Kriterium zur Unterscheidung.

Kriterienkonstanz – Vergleichen ist nicht gleich vergleichen

Das bringt uns zur nächsten Basiskompetenz: Kriterienkonstanz. Menschen vergleichen ständig Dinge miteinander. Um aus dem Vergleich Informationen zu erhalten, muss man die gleichen Kriterien anwenden. Bei Person A stelle ich fest: Ist groß. Bei Person B stellt man fest: Ist alt. Dieser Vergleich mit unterschiedlichen Kriterien bringt einem keinerlei Informationen über das Verhältnis von Person A zu Person B. Wenn man beide Personen vergleichen möchte, benötig man dazu die selben Kriterien wie z. B. Größe. Leider gibt es immer wieder Kinder, die diese Kriterienkonstanz noch nicht erworben haben. Sie ist eine wichtige Basis für spätere Kompetenzen.

Die Wahrnehmung

Auf gleicher Ebene steht die Wahrnehmung von Kindern. Nur wenn es bei der Wahrnehmung keinerlei Störungen gibt, kann Ihr Kind erfolgreich lernen. Die Wahrnehmung kann auf unterschiedlichste Arten beeinträchtigt sein und jeder Hinweis auf eine Störung der Wahrnehmung ist wichtig. Deshalb nehmen wir uns viel Zeit und widmen der Beobachtung der Wahrnehmung Ihres Kindes größte Aufmerksamkeit. Die gängigsten Störungen der Wahrnehmung sind Sehschwächen oder akustische Störungen. Bei dem Verdacht auf Wahrnehmungsstörungen beraten wir Sie hinsichtlich passender Fachärzte zur Abklärung und Diagnostik durch einen entsprechenden Arzt.

Länge der Therapie

Die Länge einer Therapie oder Förderung ist nicht genau planbar. Es gibt individuelle Zielvereinbarungen, welche regelmäßig überprüft und besprochen werden sollen. Ist ein Ziel erreicht, gilt es zu überlegen auf welchem Weg das nächste Ziel erreicht werden soll. Natürlich wird dabei ein zeitlicher Rahmen geschätzt. Da jedes Kind individuell lernt, kann dies nicht mehr als eine Schätzung sein. Unserer Erfahrung nach setzen wir erfolgreiche Therapien und Förderungen auf ein Jahr an. Doch keine Angst, Sie können mit sechs Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende ihren Vertrag mit uns kündigen, so dass Sie nicht von Anfang an ein Jahr lang gebunden sind.

Sie brauchen Hilfe oder Beratung?

Wenn Sie Hilfe für Ihr Kind oder Beratung zum Thema Lernförderung, Lernstörungen und hier im speziellen zum Bereich des Lesens und der Rechtschreibung brauchen, dann kontaktieren Sie uns unter info@calega.de oder über nachfolgendes Kontaktformular.